Erhöhtes Wohngeld sorgt für Entlastung
Seit dem 1. Januar 2023 werden mehr Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Wohngeld haben. Eine deutliche Entlastung für Bottroper Haushalte wird durch diese Wohngeldreform kommen.
Eine deutliche Entlastung für Bottroper Haushalte wird durch die Wohngeldreform kommen - aber jetzt ist für viele Berechtigte erst einmal noch Geduld gefragt. Denn nach Einschätzung des Bürgerbüros der Stadt Bottrop sind anstatt bisher 1.400 ab 2023 rund 4.000 Haushalte berechtigt, Wohngeld zu empfangen. Die Stadt bittet daher alle Antragsteller um Geduld. Die Botschaft ist: "Das Geld kommt in jedem Falle".
Ende 2022 wurde die Gesetzesänderung beschlossen. Das reformierte Wohngeld ist ein wichtiges Instrument, um Personen mit niedrigen Einkommen nicht nur temporär von den Mehrkosten des Wohnens und Heizens zu entlasten. Durch die Rechtsanpassungen wird der Kreis der Wohngeld-Empfänger deutlich erweitert. Durchschnittlich wird das Wohngeld um etwa 190 Euro erhöht.
Aber: Erst ab April 2023 kann die Wohngeldstelle die Anträge abschließend bearbeiten und die Gelder in richtiger Höhe auszahlen. Denn bis dahin benötigt das Land NRW Zeit, um das notwendige zentrale IT-Verfahren auf das neue Recht umzustellen und anzupassen. Eine Beschleunigung ist von Seiten Bottrops nicht möglich. Die Stadt Bottrop betont an dieser Stelle: Es geht kein Geld verloren, alle Anträge werden bearbeitet und die Gelder werden rückwirkend in richtiger Höhe gezahlt.
Was ist nun zu tun?
Das gilt für alle bisherigen Wohngeldempfänger
Für denjenigen, der bisher Wohngeld bezogen hat, für den bleibt der im Schreiben benannte Zeitraum weiterhin gültig und das Wohngeld wird in den Monaten Januar bis März zunächst in gleicher Höhe wie bisher weiterhin ausgezahlt. Im April wird der Anspruch automatisch neu ermittelt, der höhere Betrag ausgezahlt und das Geld seit dem Jahreswechsel rückwirkend nachgezahlt. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.
Das gilt für alle Neuantragsteller
Wenn bisher noch kein Anspruch auf Wohngeld bestand, kann ab sofort ein Antrag nach neuem Recht gestellt werden. Vorab kann ein eventueller Anspruch über den Wohngeldrechner des Landes NRW auf der Webseite www.wohngeldrechner.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) selbst ermittelt werden. In dem Zuge kann auch direkt im Anschluss ein Online-Antrag eingereicht werden. Alternativ stehen papiergebundene Antragsdokumente in der Wohngeldstelle des Bürgerbüros zur Verfügung.
Die Wohngeldstelle berechnet - nachdem der Antrag vorliegt - überschlägig den Anspruch, zahlt einen Vorschuss aus und bearbeitet den Antrag dann abschließend, wenn das IT-System zur Verfügung steht (voraussichtlich im April). So kann es sein, dass die endgültige Höhe von der Höhe des Vorschusses abweicht und korrigiert werden muss.
Wie ist die Wohngeldstelle zu erreichen?
Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros Bottrop
Anschrift
Rathaus
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop
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ÖPNV-Verbindung (Öffnet in einem neuen Tab)
Hinweise zur Erreichbarkeit
ZOB Berliner PlatzKontakt
Tel.: 02041 7030
E-Mail-Adresse: buergerbuerobottropde
Sprechzeiten
Mo und Di | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mi | 08.00 - 13.00 Uhr |
Do | 08.00 - 18.00 Uhr |
Fr | 08.00 - 13.00 Uhr |
Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
In der Regel werden täglich ab 7:30 Uhr weitere Termine für den gleichen Tag freigeschaltet, die bei eiligen Anliegen gebucht werden können. Alternativ können Sie auch Ihren Termin telefonisch vereinbaren.
In der Rentenstelle ist für einen Teil der Dienstleistungen eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Das Bürgerbüro Bottrop ist barrierefrei!