Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Behindertengleichstellungsgesetz

Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)NRW in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Broschüre zum Thema "Leben ohne Barrieren" finden Sie hier (Broschürenregal 4)

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz