Behindertengleichstellungsgesetz
Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)NRW in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die Broschüre zum Thema "Leben ohne Barrieren" finden Sie hier (Broschürenregal 4)