Entgeltordnung für das Museumszentrum Quadrat
Aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der FAssung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. 2011 S. 271) hat der Rat der Stadt Bottrop in seiner Sitzung am 04.10.2011 folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1 Eintrittsgeld
Der Eintritt zur Sammlung von Werken von Josef Albers ist frei, ebenso der Eintritt in das Museum für Ur- und Ortsgeschichte.
Der Eintritt zu Wechselausstellungen beträgt zwischen 4 und 10 Euro. Einen ermäßigten Preis erhalten Schüler und Studenten sowie Inhaber der Ehrenamtskarte NRW und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bottrop bei Vorlage eines gültigen Ausweises.
Bottroper Bürgerinnen und Bürger haben bei Vorlage eines gültigen Ausweises in die Wechselausstellungen am Freitag freien Eintritt.
Der Direktor des Museums ist vom Oberbürgermeister ermächtigt, den Preis je nach Bedeutung und Wert der Ausstellung festzulegen. Dies bezieht sich auch auf den ermäßigten Preis.
§ 2 Führungsentgelte
Teilnahme an einer öffentlichen Führung: 2 Euro
§ 3 Entgelte für Vermittlungsangebote
- Führung (60 Minuten): 55 Euro, fremdsprachig: 65 Euro
- Führung (90 Minuten): 82,50 Euro, fremdsprachig: 92,50 Euro
- Führungen (60 Minuten) für Schulklassen: 45 Euro, fremdsprachig: 55 Euro
- Führungen für Kindergartengruppen oder Schulklassen aus Bottrop (60 Minuten): 1,50 Euro pro Kind, fremdsprachig: 2 Euro pro Kind.
- Workshop für Erwachsene: Mindestbeitrag 2 Euro / 4 Stunden / Mindestteilnehmeranzahl: 8 Personen
- Workshop für Kinder: Mindestbeitrag 7 Euro / 3 Stunden / Mindestteilnehmeranzahl: 8 Kinder
Der Direktor des Museums ist vom Oberbürgermeister ermächtigt, den Preis für Vermittlungsangebote (Workshops) je nach Honorar, Dauer und Materialkosten festzulegen.
Der Direktor des Museums ist ermächtigt, für Leistungen, die in dieser Sitzung nicht erfasst sind (z.B. Vermittlungsangebote), wirtschaftlich angemessene Entgelte festzusetzen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Entgeltordnung für das Museumszentrum Quadrat vom 4.10.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bottrop, den 24.10.2011
gez. Tischler
Oberbürgermeister