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© Stadt Bottrop

Stadt bittet um Geduld bei Wohngeldantrag

Durch die Reform haben rund 4.000 Haushalte Anspruch auf Zuwendung. Wie alle Kommunen erwartet die Stadt Bottrop einen Stau bei der Antragsbearbeitung, weil das Land erst noch das IT-Verfahren auf das neue Recht umzustellen muss.

Eine deutliche Entlastung für Bottroper Haushalte wird durch die Wohngeldreform kommen - aber jetzt ist für viele Berechtigte erst einmal noch Geduld gefragt. Denn nach Einschätzung des Bürgerbüros der Stadt Bottrop sind anstatt bisher 1.400 ab 2023 rund 4.000 Haushalte berechtigt, Wohngeld zu empfangen. Die Stadt bittet daher alle Antragsteller um Geduld. Die Botschaft ist: "Das Geld kommt in jedem Falle".

Vor gut drei Wochen wurde die Gesetzesänderung beschlossen. Das reformierte Wohngeld ist ein wichtiges Instrument, um Personen mit niedrigen Einkommen nicht nur temporär von den Mehrkosten des Wohnens und Heizens zu entlasten. Durch die Rechtsanpassungen wird der Kreis der Wohngeld-Empfänger deutlich erweitert. Durchschnittlich wird das Wohngeld um etwa 190 Euro erhöht.

Aber: Erst ab April 2023 kann die Wohngeldstelle die Anträge abschließend bearbeiten und die Gelder in richtiger Höhe auszahlen. Denn bis dahin benötigt das Land NRW Zeit, um das notwendige zentrale IT-Verfahren auf das neue Recht umzustellen und anzupassen. Eine Beschleunigung ist von Seiten Bottrops nicht möglich. Die Stadt Bottrop betont an dieser Stelle: Es geht kein Geld verloren, alle Anträge werden bearbeitet und die Gelder werden rückwirkend in richtiger Höhe gezahlt!

Wohngeldstelle personell aufgestockt

Personell sieht sich die Stadt Bottrop derzeit gut aufgestellt, um der prognostizierten Antragsflut zu begegnen. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden rechtzeitig in dem Sachgebiet eingesetzt und werden nun eingearbeitet. Wie viele Menschen genau ab dem Jahreswechsel berechtigt sind Wohngeld zu erhalten, ist nur schwer zu sagen. Die Stadt kennt schließlich nicht die Einkommensverhältnisse aller Bottroperinnen und Bottroper. 

Was ist nun zu tun?

Das gilt für alle bisherigen Wohngeldempfänger:

Für denjenigen, der bisher Wohngeld bezogen hat, für den bleibt der im Schreiben benannte Zeitraum weiterhin gültig und das Wohngeld wird in den Monaten Januar bis März zunächst in gleicher Höhe wie bisher weiterhin ausgezahlt. Im April wird der Anspruch automatisch neu ermittelt, der höhere Betrag ausgezahlt und das Geld seit dem Jahreswechsel rückwirkend nachgezahlt. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.

Das gilt für alle Neuantragsteller

Wenn bisher noch kein Anspruch auf Wohngeld bestand, kann ab sofort ein Antrag nach neuem Recht gestellt werden. Vorab kann ein eventueller Anspruch über den Wohngeldrechner des Landes NRW auf der Webseite www.wohngeldrechner.nrw.de selbst ermittelt werden. In dem Zuge kann auch direkt im Anschluss ein Online-Antrag eingereicht werden. Alternativ stehen papiergebundene Antragsdokumente in der Wohngeldstelle des Bürgerbüros zur Verfügung.

Die Wohngeldstelle berechnet - nachdem der Antrag vorliegt - überschlägig den Anspruch, zahlt einen Vorschuss aus und bearbeitet den Antrag dann abschließend, wenn das IT-System zur Verfügung steht (voraussichtlich im April). So kann es sein, dass die endgültige Höhe von der Höhe des Vorschusses abweicht und korrigiert werden muss.

Wie ist die Wohngeldstelle zu erreichen?

Notbetrieb zwischen den Feiertagen

Wie alle Dienststellen der Stadt, ist die Wohngeldstelle zwischen den Feiertagen zwar geschlossen für dringende Fälle steht aber an zwei Tagen, nämlich am 27. und am 30. Dezember in der Zeit von 9.30 bis 11.30 Uhr ein Notdienst zur Verfügung. Am 2. Januar beginnt wieder der Normalbetrieb.

Wo können Anträge gestellt werden?

Adresse:

Bürgerbüro, Rathaus, Ernst-Wilczok-Platz 1, Raum 18.
E-Mail: wohngeldstellebottropde
Telefon: 02041/7030

Öffnungszeiten
Montag 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr

Hohe Kosten - Energiearmut: So geht Bottrop mit Härtefällen um

Wer dringend auf das Geld angewiesen ist und als bisheriger Wohngeldbezieher absolut nicht bis April warten kann, erhält die Möglichkeit, schon vor der abschließenden Bearbeitung der Anträge höhere Vorschüsse ausgezahlt zu bekommen. 

Die Stadt Bottrop bittet allerdings vorher den Infopoint „Energiearmut“ im Haus der Beratung, Horster Straße 6 - 8, in Bottrop, zu besuchen, um sich über die vielfältigen weiteren Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu informieren. Von dort aus wird in Notfällen behördenseitig der Kontakt übermittelt.

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