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Geflügelpest: Aufhebung Aufstallungspflicht

Veterinäramt hebt mit Allgemeinverfügung die bisher geltende Aufstallungspflicht auf

Seit dem 15.04.2021 gibt es in NRW keine Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelbeständen. Bei Wildvögeln wird das hochpathogene aviäre Influenzavirus nur noch sporadisch und singulär nachgewiesen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die Wildvögel in nördlicher gelegene Brutgebiete zurückgezogen haben.


Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko für die Ausbreitung des aviären Influenzavirus in Wasservogelpopulationen sowie den Eintrag des Virus in Geflügelbestände und Vogelhaltungen am 26.04.2021 als mäßig ein.
Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel bietet nach den vorliegenden Erkenntnissen keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit. Insofern ist die nach §13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung vorgesehene Risikobewertung für NRW entsprechend anzupassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufstallung in Einzelfällen zu Tierschutzproblemen führen kann.

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