EU-Bürger können eID-Karte beantragen
Mit der Karte erhält man Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen
Bei der Stadt Bottrop können Bürger der Europäischen Union im kommenden Jahr – ab 4. Januar 2021 eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen. Mit der Karte können EU-Bürger, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) erhalten.
Die Karte gilt zusätzlich auch für Bürger aus Norwegen, Island und Liechtenstein, die keine EU-Länder sind, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören.
Der Erwerb der eID-Karte ist freiwillig und ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte. Dies geschieht, indem der Karteninhaber seinen Ausweis oder eAT auf ein Lesegerät, etwa ein NFC-fähiges Smartphone, auflegt und auf Aufforderung seine persönliche Geheimnummer (PIN) eingibt.