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Bürgerbüro informiert über den Ablauf von Kinderreisepässen

Verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung neuer Reise- und Identitätsdokumente

Durch eine zum 01. Januar 2021 in Kraft getretene Änderung zur Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen bei Neuausstellung und bei einer Verlängerung / Lichtbildaktualisierung sind Kinderreisepässe nur noch maximal ein Jahr gültig. Vor diesem Hintergrund weist das Bürgerbüro der Stadt Bottrop darauf hin, dass für Kinder jeden Alters auch reguläre Reise- und Identitätsdokumente mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden können.

Vorteile von mehrjährig gültigen Reise- und Identitätsdokumenten

Ein Personalausweis weist eine Gültigkeit von sechs Jahren auf und kann gegen eine Gebühr in Höhe von 22,80 € beantragt werden. Ein Personalausweis wird innerhalb der Schengen-Staaten und ggf. darüber hinaus als Reisedokument anerkannt. Schengen-Staaten sind aktuell: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Ein Reisepass kann ebenfalls mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 37,50 € fällig. Deutsche Reisepässe werden für eine visumfreie Einreise zu touristischen Zwecken in etwa 160 Staaten weltweit anerkannt. Zudem wird zur Einreise in einigen Ländern (z.B. USA) ausschließlich ein Reisepass benötigt.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses, welcher nur noch mit einer einjährigen Gültigkeit beantragt werden kann, wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € fällig. Der Kinderreisepass kann in der Regel bei Beantragung sofort ausgestellt werden. Kinderreisepässe sind nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gedacht. Während dieser Zeit ist für jede Verlängerung eine erneute persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten gemeinsam mit dem Kind erforderlich. Zum Zeitpunkt der Verlängerung muss der vorhandene Kinderreisepass noch gültig sein. Zudem wird für die einjährige Verlängerung eine Gebühr in Höhe von 6,00 € fällig. Allein innerhalb von drei Jahren entsteht so ein Gebührenaufwand, der die Höhe der Gebühr für einen 6 Jahre gültigen Personalausweis übersteigt.

Notwendige Unterlagen & Terminvergabe

Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten und dem Kind im Bürgerbüro Bottrop oder Bürgerbüro Kirchhellen (nach Terminvereinbarung) notwendig. Neben einem biometrischen Lichtbild des Kindes, (dieses kann auch am Automaten vor Ort gefertigt werden), der Geburtsurkunde des Kindes, dem bisherigen Kinderreisepass werden die Personalausweise oder Pässe beider Elternteile/Sorgeberechtigten sowie die ausgefüllte Zustimmungserklärung benötigt. Um eine unnötige Wartezeit zu ersparen, wurde das Zugangssystem grundsätzlich auf die Terminvergabe umgestellt.

Termine für das Bürgerbüro Bottrop werden online unter bottrop.de (Öffnet in einem neuen Tab)
angeboten. Alternativ können Sie unter 0 20 41 / 70 30 anrufen.
Termine für das Bürgerbüro Kirchhellen erhalten Sie nur telefonisch unter
0 20 41 / 70 40 11.

Tipp: In der zweiten Ferienhälfte (ab dem 02. Januar 2023) sind noch viele Termine frei.

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