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Bürgerbeteiligung

Neben den Kommunalwahlen, bei denen die Bürgerschaft ihre Vertreter in den Rat der Stadt und in die drei Bezirksvertretungen entsendet sowie den Oberbürgermeister der Stadt in direkter Wahl bestimmt, gibt es noch eine ganze Reihe von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten. Die wichtigsten sind auf dieser Seite aufgelistet und erläutert.

Mit dem Bürgerbegehren können Bürger beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Der Rat kann dem Begehren entsprechen.

Die Einwohner einer Gemeinde können den Rat oder die Bezirksvertretungen durch einen Antrag verpflichten, eine bestimmte Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden.

Wem eine Sache besonders am Herzen liegt, kann sich an den Rat der Stadt Bottrop oder an eine Bezirksvertretung wenden.

Jeder Einwohner der Stadt Bottrop kann sich an einer Einwohnerfragestunde beteiligen.

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