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Aufgaben

Aufgaben des Gutachterausschusses

Die zentrale Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Somit gehören zu ihren wesentlichen Aufgaben

  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
  • die Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes,
  • die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien.

Ihre Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt beziehen die Gutachterausschüsse insbesondere aus den Grundstückskaufverträgen, die ihnen gemäß § 195 (1) BauGB von den Notaren in Kopie vorgelegt werden. Diese Kaufverträge werden unter Wahrung des Datenschutzes anonymisiert und nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet. Sie bilden die Datengrundlage für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben.

Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Eine zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung als Datengrundlage für die meisten Aufgaben des Ausschusses.

Neben der Führung der Kaufpreis- und weiterer Datensammlungen obliegen der Geschäftsstelle nach § 51 GrundWertVO NRW insbesondere noch folgende Aufgaben:

• die Einrichtung und der technische Betrieb der lokalen Datenbanken,

• die Arbeiten zur Erhebung, Führung und Bereitstellung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und die Vorbereitung der Bewertungen des Gutachterausschusses inklusive der Erstattungen von Stellungnahmen nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch,

• die Festsetzung der Entschädigungen für die Tätigkeit der Mitglieder des Gutachterausschusses und hinzugezogener Mitglieder anderer Gutachterausschüsse und andere Sachverständiger,

• die Festsetzung und Erhebung der Gebühren und Auslagen für die Leistungserbringung des Gutachterausschusses und

• die Erledigung von Verwaltungsaufgaben für den Gutachterausschuss.