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Gutachterausschuss hat die Zonen der Bodenrichtwerte aktualisiert

Nach Abschluss der Arbeiten gibt es für das Stadtgebiet Bottrop nun 3.273 Bodenrichtwertzonen.

Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte.© Stadt Bottrop

Der Gutachterausschuss der Stadt Bottrop hat die Zonen der Bodenrichtwerte aktualisiert. In Bottrop waren diese gesetzlichen Forderungen bislang noch nicht vollständig erfüllt, sodass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem aufwändigen Projekt diese umfassenden Anpassungen vorgenommen hat. So wurden 11 Zonen für die Nutzungsart Forstwirtschaft, 14 Zonen für die Landwirtschaft und 15 Zonen für bebaute beziehungsweise bebaubare Grundstücke im Außenbereich neu gebildet.

In diesen Fällen wurden vom Gutachterausschuss auch neue Bodenrichtwerte beschlossen beziehungsweise bestehende Werte übertragen. Darüber hinaus wurden 265 Zonen für sonstige Nutzungen (SN) angelegt, die aufgrund ihrer speziellen Eigenart ohne Wert ausgewiesen wurden, wie zum Beispiel die Straßenflächen oder Schul- und öffentliche Sportflächen.

Neben diesen neuen Zonen wurden auch in rund 635 Fällen bestehende Zonen in ihrem Zuschnitt verändert. Gründe hierfür waren unter anderem Grundstücksteilungen oder Nutzungsänderungen.

Auch wurden Anpassungen aufgrund der neuen Datenschutzbestimmungen vorgenommen, denn aus dem Bodenrichtwert sollen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Vermögensverhältnisse einzelner Personen gezogen werden können. Insgesamt wurden mehr als 1.600 Flurstücke anderen Zonen zugeordnet. Nach Abschluss der Arbeiten gibt es für das Stadtgebiet Bottrop nun 3.273 Bodenrichtwertzonen.

Unabhängig von diesen Arbeiten überprüft der Gutachterausschuss zurzeit auch die Höhe der Bodenrichtwerte in der Innenstadt Bottrop. Vor dem Hintergrund recht seltener Kauf- beziehungsweise Verkaufsvorgänge in diesem zentralen Versorgungsbereich Bottrops kann der Bodenrichtwert hier nur mit Hilfe des sogenannten Mietsäulenverfahrens, das vom Mietertrag einer Immobilie auf den Grundstückswert schließt, bestimmt werden. Aus diesem Grund werden zurzeit die Eigentümer und Mieter beziehungsweise Pächter der Immobilien in der Innenstadt zu den Miet- und Pachtverhältnissen befragt.

Was sind Bodenrichtwerte?

Die meisten Grundstückseigentümer kennen die Bodenrichtwerte. Diese werden zum Beispiel von Sachverständigen, Immobilienmaklern und vielen Behörden, wie das Finanzamt genutzt. Der Bodenrichtwert gibt Auskunft über den Wert eines Quadratmeter Bodens mit bestimmten Eigenschaften innerhalb einer Zone. 

Der Bodenrichtwert ist dabei nicht mit dem tatsächlichen Wert des Grundstücks gleichzusetzen. Dieser kann vom Bodenrichtwert je nach den Unterschieden in den wertbestimmenden Eigenschaften erheblich abweichen. Hierbei wird der Wert zum Beispiel durch die Lage, durch Lärm- und Geruchsimmissionen, durch die bauliche Ausnutzbarkeit, durch die Himmelsrichtung und ggf. weitere Faktoren beeinflusst.

Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass jedes Grundstück in einer Bodenrichtwertzone liegen muss, die Zonen müssen somit flächendeckend vorliegen. Für ein Gebiet können auch mehrere deckungsgleiche Bodenrichtwertzonen existieren, wenn mehrere wertrelevante Nutzungsarten vorherrschen.

Mehr Informationen zu Bodenrichtwerten:

Die Bodenrichtwerte sind kostenfrei unter www.borisplus.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar und auszudrucken. Nähere Informationen zum Gutachterausschuss in Bottrop gibt es unter www.bottrop.de/gutachterausschuss (Öffnet in einem neuen Tab)