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Ermittlung der Bodenrichtwerte für die Innenstadt Bottrop

Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, in regelmäßigen Abständen die Bodenrichtwerte zu ermitteln.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat als neutrale, weisungsunabhängige Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, in regelmäßigen Abständen die Bodenrichtwerte zu ermitteln. Diese dienen bei Grundstücks- und Immobilienkäufen und -verkäufen als Anhaltspunkt für den Wert des Grundstücks bzw. den Wertanteil des Grundstücks an einer Immobilie und dienen darüber hinaus als wichtige Grundlage für die Besteuerung von Grund und Boden. 

Vor dem Hintergrund recht seltener Kauf- bzw. Verkaufsvorgänge in den zentralen Versorgungsbereichen Bottrops (hier: Innenstadt) kann der Bodenrichtwert nur mit Hilfe des sog. Mietsäulenverfahrens, das vom Mietertrag einer Immobilie auf den Grundstückswert schließt, bestimmt werden. 

Aus diesem Grund werden zurzeit die Eigentümer und Mieter bzw. Pächter der Immobilien in der Innenstadt zu den Miet- und Pachtverhältnissen befragt.

Den Fragebogen finden Sie auch nachfolgend zum Download