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Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Bestellung und Kauf von Theater- und Konzertveranstaltungskarten sowie für den Besuch von Theater- und Konzertveranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Bottrop.

I Eintrittspreise / Karten(vor)verkauf

I.1 Bekanntmachung

Das Kulturamt der Stadt Bottrop gibt den Spielplan, die Eintrittspreise sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise, die Vorverkaufszeiträume und die Öffnungszeiten der Theaterkasse auf der Homepage der Stadt Bottrop bekannt. Für Veröffentlichungen in der Presse übernimmt das Kulturamt keine Gewähr.

I.2(Vor)verkaufsstellen

Einzelkarten können in der Theaterkasse im Kulturzentrum August Everding, Böckenhoffstr. 12 a, 46 236 Bottrop, an der Abendkasse sowie über das Ticketportal www.westticket.de und an allen Vorverkaufsstellen von westticket.de erworben werden.

I.3 Ermäßigungen

Ermäßigungen gibt es für unterschiedliche Personenkreise. Das Kulturamt der Stadt Bottrop gibt Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise auf der Homepage der Stadt Bottrop bekannt. Für Veröffentlichungen in der Presse übernimmt das Kulturamt keine Gewähr.

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten sowie beim Einlass vorzulegen. Ermäßigte Eintrittskarten können auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.

I.4 Gebühren

Auf die an der Theaterkasse zu zahlenden Eintrittspreise werden keine Gebühren erhoben. Auf die in den Ticketportalen zu erwerbenden Karten werden Gebühren wie Systemgebühren, Versandgebühren, Vorverkaufsgebühren erhoben.

I.5 Zahlung

Einzelkarte / Wahlabonnement

Die Bezahlung von Einzelkarten und Wahlabonnements in der Theaterkasse kann in bar oder mit EC-Karte erfolgen. Vorauszahlungen erfolgen per Überweisung. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte bzw. Karten erst nach Eingang der Zahlung beim Kulturamt der Stadt Bottrop.

Abonnements

Die Bezahlung von Abonnements kann ausschließlich per Überweisung oder per Lastschrift erfolgen. Eine Ausgabe der Abonnementkarte bzw. -karten kann erst nach Eingang der Zahlung beim Kulturamt der Stadt Bottrop erfolgen.

I.6 Vorbestellungen

Vorbestellungen sind nur über die Theaterkasse möglich. Vorbestellungen gelten für 14 Tage, längstens jedoch bis drei Tage vor der Vorstellung. Vorbestellte Karten können an der Theaterkasse bezahlt und abgeholt, nach Vorauszahlung zzgl. einer Versandpauschale in Höhe von 3,00 € zugesandt oder in Ausnahmefällen nach Vorauszahlung an der Abendkasse zurückgelegt werden. Karten, die bis zum mitgeteilten Termin weder vorausbezahlt noch abgeholt worden sind, gehen in den freien Verkauf.

II Erstattung des Eintrittspreises / Veranstaltungsänderungen / Umtausch / Verlust der Eintrittskarte

II.1 Erstattungsausschluss

Das Kulturamt der Stadt Bottrop nimmt verkaufte Eintrittskarten nicht zurück. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

II.2 Veranstaltungsänderungen

Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und die Besucher(innen) keine Möglichkeit hatten, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung bestehen nicht.

Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte.

Bei einer Programmänderung, d.h. das Kulturamt muss eine andere Vorstellung als die Angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten an der Theaterkasse gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen oder können für andere Vorstellungen, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, eingetauscht werden. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

Bei Verlegung der Spielstätte besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte.

Muss das Kulturamt die Vorstellung an einem anderen Tag spielen als angekündigt (Terminverlegung), werden die vorher gekauften Eintrittskarten an der Theaterkasse gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen oder können für andere Vorstellungen, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, eingetauscht werden. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

Bei Veranstaltungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte haben Besucher(innen) Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Wird eine Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen erst nach Beginn der zweiten Vorstellungshälfte abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Muss das Kulturamt die Vorstellung absagen (Veranstaltungsausfall), werden die vorher gekauften Eintrittskarten in der Theaterkasse gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen oder können für andere Vorstellungen, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, eingetauscht werden. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes kann nur innerhalb von sechs Wochen nach der ursprünglichen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Original-Eintrittskarte geltend gemacht werden.

WICHTIG: Tickets können nur in der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, in der sie erworben wurden.

II.3 Verlust

Das Kulturamt ersetzt verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn die Besucherin bzw. der Besucher unter genauer Platzangabe glaubhaft machen kann, dass sie bzw. er eine Karte gekauft hat. Wird an dem Veranstaltungstag für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat die Inhaberin bzw. der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Einlasspersonal überprüft nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte.

III Einlass / Sitzplatz / Zuspätkommende

III.1 Einlass

Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise des Kulturamtes sowie der angeschlossenen Vorverkaufsstellen.

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Das Kulturamt behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigung auch beim Einlass, während oder nach der Vorstellung zu kontrollieren.

Besucher(innen), die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Aufforderung des Personals ihre Personalien zu hinterlegen. Das Kulturamt ist in diesen Fällen berechtigt, die betreffenden Personen unverzüglich des Hauses zu verweisen. Das Kulturamt behält sich in diesen Fällen vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

III.2 Sitzplatz

Besucher(innen) haben Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich das Kulturamt vor, Ersatzplätze zuzuweisen. Für Rollstuhlfahrer(innen) stehen je nach Veranstaltungsort keine bzw. nur in begrenzten Umfang Plätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer(innen) haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind und solcher noch nicht vergeben ist.

III.3 Zuspätkommende

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher(innen) ggf. nicht mehr oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungspause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz besteht dann nicht mehr. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Aufführung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten.

IV Garderobe und Fundsachen

IV .1 Garderobe:

Abzugebende Sachen: Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen sind beim Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Die Nutzung der Garderobe ist gebührenfrei. Bei Abgabe der Garderobe erhält die Besucherin bzw. der Besucher eine Garderobenmarke.

Rückgabe: Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert die/der Besucher/in unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch die Besucherin bzw. der Besucher haftet das Kulturamt nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.

Reklamation: Stellt die Besucherin bzw. der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so ist das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Das Kulturamt haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.

Haftung: Für die in der Garderobe abgegebenen Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von € 100,00 pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das Kulturamt übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr der Besucherin bzw. des Besuchers.

IV .2 Fundsachen

Gegenstände jeder Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, müssen beim Personal abgegeben werden. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal unverzüglich mitzuteilen.

V Bild- und/oder Tonaufzeichnungen

Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus. Personen, die ohne Erlaubnis Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen vom Kulturamt unverzüglich des Hauses verwiesen werden. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung. Das Kulturamt behält sich das Recht vor, die Besucherin bzw. den Besucher aufzufordern, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu löschen.

VI Hausrecht und Hausordnung

Das Kulturamt übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer(innen) des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher(innen) den Veranstaltungsort ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des Personals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

VII Haftung und Schadenersatz

Die Haftung des Kulturamtes ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

VIII Bild-, Ton-, Film- und TV-Aufnahmen

Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist die Besucherin bzw. der Besucher damit einverstanden, dass die von ihr bzw. ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

IX Besonderheiten bei Open-Air Veranstaltungen

Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen.

Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher(innen) nicht gestattet.

X Datenschutz / Speicherung von Daten

Detaillierte Informationen darüber, wie das Kulturamt mit personenbezogenen Daten der Kunden bzw. Besucher umgeht, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und -Ansprüche können den Datenschutzinformationen entnommen werden.

XI. Änderungsvorbehalt

Das Kulturamt behält sich vor, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere aus wirtschaftlich oder künstlerisch erforderlichen Gründen Änderungen vornehmen zu können. Diese Änderungen werden auf der Homepage www.bottrop.de bekannt gegeben.

XII. Kartenverkauf durch westticket.de

Beim Kauf der Eintrittskarten über westticket.de gelten die dort aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kulturamtes bleibt davon unberührt.

XIII. Haftung

Für Sachverluste, Personen- oder Sachschäden wird unabhängig von gesetzlichen Ansprüchen keine Haftung übernommen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stadt Bottrop sowie die Haftung für alle übrigen Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stadt Bottrop.

XIV. Schlussklausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

XV. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01. August 2021 gültig und regeln sämtliche Verkäufe für Veranstaltungen ab der Spielzeit 2021/22.

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