Verloren und gewonnen
„Das Urteil von Münster hat die sonst so schöne Vorweihnachtszeit kaputt gemacht.“
Die Stadt Gladbeck und die Gemeinde Kirchhellen hatten Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingelegt. Verfahrens bevollmächtigte waren:
Für die Stadt Gladbeck Prof. Dr. Heinrich Siedentopf
für die Gemeinde Kirchhellen Prof. Werner Hoppe.
Am 11.7.1975 fand eine mündliche Verhandlung im Beisein der Stadt Bottrop statt. Mit Spannung und in Bottrop mit großer Zuversicht wartete man auf das Urteil.
Am 6.12.1975 war die Urteilverkündung in Münster.
Eine Auflösung der zusammengeschlossenen Gemeinden sollte jedoch frühestens zum 31.03.1976 erfolgen. Schon am 10.12.1975 setzte ein Erlass des Innenministers ein neues Neuordnungsverfahren in Gang. Ernst Wilczok wurde zum Retter in der Not. Er wurde wieder zur politischen Zentralfigur in Bottrop. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Einbeziehung der Stadt Bottrop in die Stadt Essen als „unausweichlich" bezeichnet.
Nach Aussagen wichtiger Landtagsabgeordneter aus dem Neugliederungsausschuss (Antwerpes, Grünschläger) saß Ernst Wilczok zwischen allen Stühlen. Alternativen wurden diskutiert, Vor- und Nachteile ausgelotet: Bottrop nach Oberhausen, Bottrop in den Kreis Recklinghausen.
Während in Bottrop fieberhaft nach Auswegen gesucht wurde, einer Eingemeindung nach Essen zu entgehen, legte der Oberstadtdirektor von Essen (Finkemeier) Essener Ratsmitgliedern bereits Unterlagen mit Daten über die Verflechtungen beider Städte vor. Es stand zu dieser Zeit schlecht um die Selbständigkeit der Stadt Bottrop. Das Argument, das westfälische Bottrop im Regierungsbezirk Münster zu belassen wird bei der CDU zu einem wichtigen Argument. Freiwillige Zusammenschlüsse einzelner Gemeinden scheinen nicht ohne Aussicht.