Vom Städteverbandsmodell zum Neugliederungsgesetz
„Die Initiativen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass eine Stadt unserer Größenordnung durchaus in der Lage ist, den Bürgern die bestmögliche Versorgung zu sichern. In der Diskussion um die Neugliederung .. hat daher der Rat der Stadt für die Bevölkerung die Forderung nach dem Erhalt der Selbständigkeit erhoben."
Die ersten Maßnahmen zur Vorbereitung der Neugliederung wurden 1969 mit der Einrichtung der sog. Eisingkommission ergriffen.
Unter Auswertung der von den Gemeinden angeforderten Daten und als Ergebnis von Bereisungen entwickelte die Eising Kommission das Städteverbandsmodell. Aus den 16 kreisfreien Städten und vier Landkreisen werden vier Stadtverbände entwickelt, mit den Oberzentren Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund.
Bottrop, Gladbeck und Kirchhellen sollen Essen zugeordnet werden.
Die Staatsekretäre Halstenberg und Stakemeier legen in Anlehnung an das Rietdorf- Gutachten im März 1972 neue Vorschläge des Innenministers zur Neugliederung vor:
Modell 1: Zusammenschluß von Bottrop, Gladbeck und Kirchhellen.
Modell 2: 4 Städteverbände. Bottrop soll Essen zugeordnet werden.
Nach langer Diskussion folgt am 10.03.1973 der Gesetzentwurf der Landes-regierung "Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet".
„Die Initiativen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass eine Stadt unserer Größenordnung durchaus in der Lage ist, den Bürgern die bestmögliche Versorgung zu sichern. In der Diskussion um die Neugliederung der Gemeinden im Ruhrgebiet hat daher der Rat der Stadt für die Bevölkerung die Forderung nach dem Erhalt der Selbstständigkeit unserer Stadt immer wieder erhoben."
(Auszug aus den RN vom 14. September 1973)