Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche
© Unsplash | Andrey Kremkov

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenverkehrslärm

Auch BottroperInnen haben die Möglichkeit sich bis zum 24. April 2023 zu beteiligen

Die Europäische Union und die Bundesregierung haben zur langfristigen Senkung der Belastung durch Lärm nationale und internationale Gesetze eingeführt. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Öffnet in einem neuen Tab) ist ein Bestandteil dieser gesetzlichen Maßnahmen zur Bewertung der Lärmsituation und zur Information der Öffentlichkeit über den Schienenverkehrslärm an Haupteisenbahnstrecken in Deutschland.

Das Eisenbahn-Bundesamt gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit durch eine Beteiligung an der Ausarbeitung und an der Überprüfung seines Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) ist gestern (13. März) gestartet und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben.

Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz