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In Bottrop tritt ab sofort eine neue Allgemeinverfügung in Kraft

Die Siebe-Tages-Inzidenz liegt nun ebenfalls bei über 50 und entsprechende Maßnahmen werden ergriffen

Über das Wochenende hat auch Bottrop den Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 überschritten und liegt aktuell bei 52,7. Entsprechend hat der städtische Krisenstab heute (19. Oktober) offiziell die in der CoronaSchutzVerordnung definierten Gefährdungsstufe 2 festgestellt. In einer daraus resultierenden Allgemeinverfügung werden deutliche Gebote und Einschränkungen verfügt.

Maskenpflicht wird erweitert

Ab sofort ist eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden verfügt. Das heißt, dass nun in stark frequentierten Bereichen in der Innenstadt, in der City von Kirchhellen, im Umfeld des Movie Parks, im Bereich des Südring-Centers, im Stadtkern der Stadtteile Fuhlenbrock, Boy und Eigen die Pflicht besteht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine entsprechende Beschilderung soll die Bottroperinnen und Bottroper zügig auf dieses Gebot hinweisen.

Eine grafische Darstellung der Maskenpflicht-Zonen im Bottroper Stadtgebiet kann auf www.bottrop.de abgerufen werden.

Auch in öffentlichen Gebäuden, wie dem Rathaus und weiteren Einrichtungen der Stadtverwaltung, gilt eine allgemeine Maskenpflicht.

Sperrstunde für die Gastronomie

Es gilt für die Gastronomie eine Sperrzeitregelung von 23 bis 6 Uhr morgens. In diesem Zeitraum darf in gastronomischen Betrieben, Tankstellen, Kiosken etc. kein Alkohol verkauft und ausgeschenkt werden.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen werden gedeckelt

Veranstaltungen und Versammlungen dürfen nur noch mit maximal 100 Personen organisiert werden. Ausgenommen davon sind solche Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen (zB politische Veranstaltungen von Parteien). An Festen mit geselligem Charakter (zB Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) dürfen außerhalb des privaten Raums höchstens zehn Personen teilnehmen.

Im öffentlichen Raum und in gastronomischen Betrieben dürfen sich nur noch fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.

Wird in sieben aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 50 unterschritten, kann die Gefährdungsstufe 2 aufgehoben werden.

Stadt Bottrop

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