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Tickets für ausgefallene Konzerte und Theaterveranstaltungen werden erstattet

Barauszahlungen erfolgen erst nach Öffnung der Theaterkasse

Aufgrund der aktuellen Lage hat die Stadtverwaltung alle Theater- und Konzertveranstaltungen bis zum Ende der laufenden Spielzeit 2019/20 abgesagt.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können die erworbenen Tickets zurückgeben und sich den Ticketpreis erstatten oder sich einen Gutschein in Höhe des Ticketpreises ausstellen lassen. Tickets externer Verkaufsstellen (wie eventim) werden ebenfalls erstattet, jedoch ohne Gebühren. Alternativ kann aber auch auf die Einlösung der Tickets verzichtet werden, um die Arbeit des Kulturamtes und der Kulturschaffenden zu unterstützen.
Rückgabe nur per Brief möglich

Da die Theaterkasse vorerst noch geschlossen bleibt, ist eine Rückgabe der erworbenen Tickets derzeit nur per Brief möglich. Die Originaltickets müssen dabei mit einem Begleitschreiben an die Theaterkasse der Stadt Bottrop (Blumenstraße 12-14, 46 236 Bottrop) gesendet werden. Für einen Einwurf des Schreibens steht der Briefkasten vor dem Haupteingang des Kulturzentrums an der Blumenstraße zur Verfügung.

Im Begleitschreiben muss angegeben werden, ob eine Rückerstattung oder eine Gutscheinausstellung gewünscht wird bzw. der Betrag gespendet werden soll. Für eine Rückerstattung muss neben dem Vor- und Nachnamen auch die vollständige Bankverbindung angegeben werden.

Eine Barauszahlung kann erst nach Wiedereröffnung der Theaterkasse erfolgen.
Für Rückfragen sind die Mitarbeiterinnen der Theaterkasse telefonisch unter 0 2041 / 70-3308 bzw. per E-Mail unter theaterkassebottropde zu erreichen.

Stadt Bottrop

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