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Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie sollen für das Jahr 2020 entfallen

Aufgrund des erheblichen Einnahmeverlusts der Betriebe schlägt die Stadtverwaltung dem Rat das Aussetzen der Gebühren vor

Der Verwaltungsvorstand der Stadt schlägt dem Rat vor, dass die Sondernutzungsgebühren für Teilbereiche des Einzelhandels sowie für die Gastronomie und Cafés für das Jahr 2020 nicht erhoben werden. Grund dafür sind die erheblichen Einnahmeeinbußen der Betriebe aufgrund der Corona-Pandemie. Zu Sondernutzungsgebühren zählen Werbeträger, Warenauslagen und das Aufstellen von Tischen und Stühlen in der Außengastronomie.

Die Stadtverwaltung möchte so den finanziell belasteten Betrieben eine Hilfestellung und Unterstützung geben. Eine Entscheidung wird letztlich in der kommenden Ratssitzung an Donnerstag, dem 25. Juni, getroffen.

Für das Jahr 2021 sollen im Anschluss alle in Anspruch genommenen Flächen neu berechnet und die Bescheide angepasst werden, da im Bereich der Außengastronomie bereits jetzt Ausweitungen der Flächen als erste Hilfestellung durchgeführt wurden.

Stadt Bottrop

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