Was gilt derzeit in Bottrop?
Die Regeln der neuen Corona-Schutzverordnung für das Stadtgebiet von Bottrop seit Freitag, 11. Juni 2021.
Grundlage
Es gelten im Stadtgebiet die aktuellen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes. Danach fällt Bottrop in die "Stufe-1" für Inzidenzwerte von 0 bis 35,0.
Grundprinzip "getestet, geimpft, genesen"
In vielen Bereichen, die öffnen können, gilt für Publikum und Kunden: „getestet, geimpft, genesen“. Das bedeutet:
- Es muss ein negativer Test vorgelegt werden, dessen Durchführung nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.
- Alternativ dazu kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung vorgelegt werden. Die vollständige Immunisierung muss mindesten 14 Tage zurückliegen.
- oder eine Genesung von der Covid-19-Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vorgelegt werden.
Überall dort, wo die Vorlage von negativen Tests notwendig ist, gilt Immunität durch Impfung oder Genesung als gleichwertig.