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Viele Anzeigen und Bußgeldbescheide

KOD hatte leider ein bewegtes Wochenende

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) war am vergangenen Wochenende leider sehr beschäftigt. Die notwendigen Kontrollen bei zahlreichen Gewerbebetrieben und die regelmäßigen Kontrollen im Innenstadtbereich (etwa auf dem Wochenmarkt) nahmen die Aufmerksamkeit der  Mitarbeiter(innen) verstärkt in Anspruch.

Neben zahlreichen Verstößen gegen die Maskenpflicht mussten, so die Mitteilung der Stadtverwaltung heute (22. Dezember), mehrfach Einsätze im Bereich der Freizeitanlage Grafenmühle gefahren werden, weil es dort zu Ansammlungen von Personen gekommen war. Im Bereich des Angelteichs wurden auch Verstöße gegen das Verbot des Verzehrs von Alkohol festgestellt. Diese Verstöße werden Anzeigen (Bußgeldverfahren) gegen alle Missetäter nach sich ziehen.

Zudem mussten zwei private Feiern (Partys) aufgelöst werden. Hinweise darauf kamen aus der Bevölkerung. Auch hier werden Bußgeldverfahren sowohl gegen die Veranstalter als auch gegen die Beteiligten eröffnet. Das Veranstalten von Partys oder anderen Feiern ist nach dem Bußgeldkatalog der CoronaSchutzverordnung mit einer Geldbuße von 500 Euro für den Veranstalter und mit 250 Euro für jeden der Teilnehmenden zu ahnden.

Bei der Kontrolle von zwei Teestuben hat der KOD zudem festgestellt, dass diese noch betrieben wurden. In einem Fall musste die Polizei hinzugezogen sowie ein Krankenwagen gerufen werden, weil sich ein Besucher auf dem Fluchtweg verletzt hat. Auch diese Einsätze werden im Wege von Bußgeldverfahren aufgearbeitet werden.

Das Landesgesundheitsministerium hat die Kommunen im Erlasswege, zuletzt am 14. Dezember, zu einer konsequenten Kontrolle der Vorschriften aufgefordert. Der KOD wird daher auch weiterhin verstärkt die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren. Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern geahndet.

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