Treffen im öffentlichen Raum eingeschränkt
Im öffentlichen Raum sind nur noch Treffen mit einer anderen Person bis Ende Januar erlaubt
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes gibt in §2 Abs. 2 vor, dass im öffentlichen Raum ab Montag, dem 11. Januar, nur noch ein Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person eines anderen Hausstandes erlaubt ist. Dabei sind zu betreuende Kinder nicht mitzurechnen. Der Bottroper Krisenstab weist darauf hin, dass die Kontrollen (etwa durch den Kommunalen Ordnungsdienst) unter Berücksichtigung der neuen Vorgabe konsequent weiter fortgesetzt werden, um möglichst für eine Kontaktbeschränkung zu sorgen - zumal die Inzidenzzahlen in Bottrop derzeit wieder deutlich zulegen.