Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Treffen im öffentlichen Raum eingeschränkt

Im öffentlichen Raum sind nur noch Treffen mit einer anderen Person bis Ende Januar erlaubt

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes gibt in §2 Abs. 2 vor, dass im öffentlichen Raum ab Montag, dem 11. Januar, nur noch ein Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person eines anderen Hausstandes erlaubt ist. Dabei sind zu betreuende Kinder nicht mitzurechnen. Der Bottroper Krisenstab weist darauf hin, dass die Kontrollen (etwa durch den Kommunalen Ordnungsdienst) unter Berücksichtigung der neuen Vorgabe konsequent weiter fortgesetzt werden, um möglichst für eine Kontaktbeschränkung zu sorgen - zumal die Inzidenzzahlen in Bottrop derzeit wieder deutlich zulegen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz