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Regelungen zum Schulbetrieb ab 11. Januar

Präsenzunterricht wird weitestgehend bis Ende des Monats ausgesetzt

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat für den Schulbetrieb bis Ende Januar einen neuen Beschluss gefasst, der auch die Schulsituation in Bottrop regelt.

Dem zufolge wird der Präsenzunterricht ab Montag, 11. Januar, ausgesetzt, sodass für alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht erfolgt. Um eine ordentliche Organisation zu gewährleisten, werden den Schulen vorsorglich zwei Tagen Vorbereitungszeit gewährt. Ob die Schulen davon Gebrauch machen ist im Einzelfall zu sehen. Dementsprechend findet an allen Schulen spätestens zum Mittwoch, 13. Januar, Distanzunterricht statt. Diese Regelungen gelten auch für alle Abschlussklassen, jedoch können betroffene Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht unterrichtet werden.

Wie bei der Kindertagesbetreuung appelliert auch hier das Ministerium an die Eltern, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.

Betreuungsangebot während der normalen Unterrichtszeiten

Alle Schulen bieten ab Montag, 11. Januar, ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte. Die Betreuung findet während des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums statt, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei unterstützt, ihre Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu erledigen.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des „Gemeinsamen Lernens“, der eine besondere Betreuung erfordert, wird dieser in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet werden kann.

Klausuren fallen weitestgehend aus

Grundsätzlich werden in den Schulen bis Ende des Monats keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen habe. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs.

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