Keine Maskenpflicht für Moped- & Radfahrer
Innerhalb der Maskenpflicht-Zonen müssen sich nur zu Fuß gehende Personen an die Maskenpflicht halten.
Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Fahrrad- oder Mopedfahrer(innen), die in den Bottroper Maskenpflichtzonen auf dem Gefährt unterwegs sind, keine Mund-Nasenschutz-Bedeckung tragen müssen. Das Schieben eines Rades entbindet allerdings nicht von der Maskenpflicht.