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Bottrop fällt aus der Bundesnotbremse

Lockerungen gelten ab Freitag (21.05.)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat per Allgemeinverfügung die Regeln der "Bundesnotbremse" für Bottrop aufgehoben, weil die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 nachhaltig unterschritten hat. Es gelten im Stadtgebiet nun ab Freitag, 21. Mai 2021, 0 Uhr, nur noch die aktuellen Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

In vielen Bereichen, die nun öffnen können, gilt für Publikum und Kunden: „Getestet, Geimpft, Genesen“. Das bedeutet, Es muss ein negativer Test vorgelegt werden, dessen Durchführung nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf. Alternativ dazu kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung von der Covid-19-Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vorgelegt werden.

Im Einzelnen gelten in Bottrop nun folgende Regeln:

Keine Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr ist aufgehoben. Das bedeutet, die Ausgangssperre gilt das letzte Mal heute, Donnerstag 20. Mai, von 22 bis 23.59 Uhr.

Kontaktbeschränkungen

Beschränkt sind private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. Sie sind dann erlaubt, wenn an ihnen
• höchstens die Angehörigen des eigenen Haushalts und eine weitere Person eines weiteren Haushalts teilnehmen
• oder insgesamt bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis zu 14 Jahren) teilnehmen.

Einzelhandel

Generell geöffnet und ohne Test zugänglich sind Geschäfte mir Waren des täglichen Bedarfs. Dazu zählen Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Zeitungsläden, Blumengeschäften, Tierbedarfsläden und auf Wochenmärkten.
Auch alle andere Geschäfte und Läden – und dazu zählen beispielsweise auch Reisebüros - dürfen öffnen. Es haben aber nur Kunden zutritt, die entweder getestet, vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr nötig, jedoch darf auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person eingelassen werden.
Generell muss in den Geschäften eine medizinische Maske getragen werden.

Post, Banken, Sparkassen

Weder ein Termin noch ein negativer Corona-Test ist notwendig in Banken, Sparkassen und Poststellen. Generell muss in den Filialen eine medizinische Maske getragen werden.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Solarien, Massage-, Maniküre-, Tattoostudios) sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.

Das Tragen einer Maske ist Pflicht. Wenn Kunden keine Maske tragen können, ist entweder ein negativer Test, oder der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung sowohl der Kunden als auch der Beschäftigten notwendig.
In allen Fällen muss die Kontaktrückverfolgung gegeben sein.

Hotels und Restaurants

Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels sind zulässig. Die Kapazität in Hotels und in vergleichbaren Einrichtungen ist auf maximal 60 Prozent begrenzt.

Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen dürfen Außenbereiche öffnen, wenn sowohl die Bedienung als auch die Gäste ein negatives Testergebnis vorlegen können, oder vollständig geimpft, oder nachweislich vollständig genesen sind.

Generell ist ein Abhol- oder Lieferdienst für Speisen und Getränke ist zulässig.

Öffentlicher Personennahverkehr

Alle Fahrgäste müssen Masken tragen. Dies gilt auch an allen Haltestellen, Bahnhöfen und auf dem ZOB. Das Personal muss medizinische Masken tragen.

Kultur und Freizeit

Das Museum Quadrat öffnet wieder am kommenden Wochenende. Der Einlass ist begrenzt.

Movie Park Germany, Schloss Beck, Alpincenter, Grusellabyrinth haben geschlossen.

Kleine Freizeitanlagen wie beispielsweise Minigolf im Außenbereich dürfen öffnen.

Über Pfingsten ist die Grafenmühle nicht gesperrt. Es finden aber dort Schwerpunktkontrollen statt.

Die Halde Beckstraße mit Tetraeder und die Halde Haniel mit Steelen und Amphitheater sind geöffnet.

Die VHS ist geschlossen. Es finden Online-Veranstaltungen statt.

Die Bibliothek ist von dienstags bis freitags 10 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten wird weiterhin der Bestell- und Abholservice angeboten. Kinder bis 10 Jahren dürfen darüber hinaus nur mit einer Begleitperson ab 14 Jahren in die Bibliothek.

Das Stadtarchiv ist geöffnet und kann nur mit Terminabsprache besucht werden.
Die Angebote des Kulturamts finden derzeit nicht statt.

Die städtische Musikschule bietet neben Online-Veranstaltungen in begrenztem Umfang Präsenzunterricht aber nur für Kinder und Jugendliche an.
Die Kinderspielplätze sind geöffnet.

Sport

Unter Auflagen sowie der Voraussetzung „getestet, geimpft oder genesen“ dürfen kleinere Außeneinrichtungen öffnen.

Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ist auf Sportanlagen gestattet. Außerhalb von Sportanlagen gilt dies nur für Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren.

Kontaktsport ist gestattet
• entweder in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen
• oder für Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren.

Zuschauer sind unter freiem Himmel erlaubt. Es dürfen jedoch nur Sitzplätze und davon nur 20 Prozent der eigentlichen Kapazität gefüllt werden und es sind in jedem Fall nur 500 Zuschauer zugelassen. Weiterhin gilt für alle Zuschauer die Regel getestet, geimpft, oder nachweislich genesen zu sein.

Die Ausübung von Sport ist jedoch nicht an die Vorlage eines negativen Testergebnisses gebunden.

Die Hallenbäder im Sportpark, in Welheim und Kirchhellen sowie das Stenkhoffbad sind weiterhin geschlossen. Ab Ende Mai können Kinderschwimmkurse über die Vereine stattfinden. Vereinstraining findet vorerst nicht statt.

Das Jahnstadion ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Individualsport allein oder zu zweit geöffnet.

Stadtverwaltung

Die Verwaltungsdienststellen sind geöffnet. Eine Terminreservierung vorab ist notwendig. Eine Testung vorab ist nicht notwendig.

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