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Besucher von Pflegeheimen müssen sich vorab testen lassen

Auch die Beschäftigten werden nun täglich getestet.

Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat eine Allgemeinverfügung verfasst, die mit sofortiger Wirkung eine Testpflicht für die Pflegeheime im Stadtgebiet verfügt. Betroffen davon sind alle vollstationären Einrichtungen der Dauer- und Kurzeitpflege.

Testen auf eine Covid-19-Infektion müssen sich alle Beschäftigen der Einrichtungen, aber auch Besucher, sowie alle, die beruflich in den Einrichtungen unterwegs sind, wie beispielsweise Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder ambulante Pflegekräfte.

Der Zutritt zu einer Einrichtung ist ab sofort nur noch möglich, wenn ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test vorliegt. Die Mindestanforderung ist ein PoC-Antigen-Schnelltest. Alle Einrichtungen sind verpflichtet, Besuchern einen entsprechenden PoC-Antigen-Schnelltest anzubieten. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen alle getesteten Personen zunächst einmal warten und zwar entweder vor der Einrichtung oder in einem abgetrennten Wartebereich. Dabei sind die Corona-Hygieneregeln einzuhalten.

Die Eirichtungen sind zudem verpflichtet täglich das Pflegepersonal und alle weiteren Beschäftigten vor Arbeitsbeginn zu testen.

Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat die Maßnahme beschlossen, um infizierte Personen deutlich früher als bisher zu erkennen. Dadurch besteht auch frühzeitiger als bisher die Möglichkeit, den Eintrag des Coronavirus in diese Einrichtungen zu verhindern bzw. wesentlich zu erschweren. 

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