Aufhebung der Maskenpflicht in Innenstadt
Ab dem 24. Februar entfällt die bisherige Maskenpflicht in der Bottroper und Kirchhellener Innenstadt
Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der gelockerten Coronaschutzverordnung hat der Bottroper Krisenstab heute (23. Februar) die Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt beschlossen.
Die Aufhebung gilt dementsprechend ab Donnerstag, 24. Februar, für die Bottroper und Kirchhellener Innenstadt. Die Maskenpflicht innerhalb der Geschäfte und der städtischen Dienststellen bleibt weiterhin bestehen.