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Mehrere Verstöße bei Planwagenkontrolle festgestellt

Durch das Straßenverkehrsamt wurden, in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem kommunalen Ordnungsdienst (KOD), am 30. Juli im Umfeld der Beachparty im Stenkhoffbad Planwagen kontrolliert.

Anlass waren Klagen und Meldungen aus der Bevölkerung, die immer wieder Gespanne melden und sich über Lärm, Belästigungen und Verkehrsgefährdungen beschweren.

Im Rahmen der Kontrolle wurden zahlreiche Planwagen angetroffen. Bei den meisten Fahrzeugkombinationen wurden eine Vielzahl von Verstößen und Mängeln festgestellt. Entsprechende Bußgeldverfahren werden nun eingeleitet. Nur zwei der kontrollierten Gespanne konnten die erforderlichen Dokumente vorweisen und waren somit „legal“ unterwegs.

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bottrop möchte darauf hinweisen, dass gewerbliche Planwagenfahrten einige Voraussetzungen erfüllen müssen um die notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse zu bekommen bzw. legal Touren durchführen zu können. Unter anderem, müssen Zugmaschine und Planwagen separat durch den TÜV geprüft danach gekennzeichnet, zugelassen und haftpflichtversichert werden. Für den Betrieb dieser Gespanne muss, gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), bei der Bezirksregierung Münster eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Erst dann, können Betreiber die straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen für das Stadtgebiet Bottrop beantragen und erhalten. Schon 2019 wurden die bekannten Betreiber von Planwagenfahrten in Bottrop durch das Straßenverkehrsamt umfangreich über die rechtlichen Vorgaben informiert.

Dem Straßenverkehrsamt Bottrop ist bewusst, wie beliebt die Planwagenfahrten bei Jung und Alt sind. Jedoch geht die Sicherheit vor. Verstöße können teuer werden, insbesondere dann, wenn etwas passiert und der Versicherungsschutz fehlt.

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