Häufig gestellte Fragen zum Konjunkturpaket II

Antworten für Handwerksunternehmen, die Aufträge im Rahmen des Konkunkturpakets erfüllen wollen

Welche Art von Gewerken werden ausgeschrieben?

Die im Konjunkturpaket II bereitgestellten Mittel werden für Bildung und energetische Sanierung investiert. Insbesondere werden Handwerksunternehmen in den Bereichen Dachdeckerei, Fassadenbau, Wärmedämmung, Heizungsbau, Fensterbau, Trockenbau und Malerarbeiten benötigt. Dies sind einige Branchenbeispiele. In einzelnen Fällen werden Leistungen weiterer Branchen benötigt.
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Wie kommen die Handwerker an die Aufträge?

Die Aufträge werden in der Regel beschränkt ausgeschrieben. Das heißt, die Stadtverwaltung fordert bestimmte Unternehmen auf, Angebote einzureichen. Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Firmen hängt vom jeweiligen Gewerk und der erwarteten Höhe des zu vergebenden Auftrages ab. Durch die Regelungen zum Konjunkturpaket II wurden die Möglichkeiten der beschränkten Ausschreibung deutlich erweitert. Im Rahmen der Verdingungsordung für Bauleistungen (VOB) dürfen erwartete Auftragssummen bis zu einer Million Euro und allgemeine Leistungen nach VOL bis zu einer Auftragssumme von 100.000 Euro beschränkt ausgeschrieben werden. Bisher lag die Grenze für beschränkte Ausschreibungen bei 25.000 Euro.
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Wie und wo wird ausgeschrieben ?

In der Regel werden die Leistungen beschränkt ausgeschrieben beziehungsweise auf Grundlage von Vergleichsangeboten vergeben. Bauleistungen nach VOB über einer Million Euro beziehungsweise Lieferungen / Leistungen nach VOL über 100.000 Euro werden öffentlich ausgeschrieben.
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Wann werden die Arbeiten vergeben ?

Die Maßnahmen zum Konjunkturpaket II werden in den Jahren 2009 und 2010 abgearbeitet und somit auch in den Jahren 2009 und 2010 vergeben
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Welche Firmen nehmen an beschränkten Ausschreibungen teil?

Die Stadtverwaltung hat einen Pool mit weit über 100 Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Je nach Gewerk werden Unternehmen aus diesem Pool aufgefordert, Angebote abzugeben und sich so an dem Ausschreibeverfahren zu beteiligen. In dem Pool sind zumeist Unternehmen, die ihren Sitz in Bottrop und der näheren Umgebung haben.
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Wie können Betriebe sich bewerben, um an Ausschreibungen teilzunehmen?

Die Betriebe müssen den Nachweis der Eignung erbringen. Grundlagen hierfür sind § 8 Nr. 3 Abs. 1 der VOB/A und die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis ( § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ). Zu den Nachweisen gehören beispielsweise die Umsätze der vergangenen drei Jahre, die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten, die Darstellung der Leistungen ebenfalls der zurückliegenden drei Jahre und die technische Ausstattung des Unternehmens. Aber auch Unternehmen, die noch nicht drei Jahre alt sind, können sich bewerben. Dabei muss der Betriebsleiter nachweisen, die notwendige Fachkenntnis zu haben. Bewerbungen mit den Nachweisen sind zu richten an das Rathaus, Fachbereich Zentrale Gebäudewirtschaft, Ernst-Wilczok-Platz 2, 46236 Bottrop.

(14.05.2009)



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