Feinstaubplakette

Seit dem 01. März 2007 gilt bundesweit die neue Plakettenverordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge.

Diese regelt, welche Fahrzeuge zukünftig von der Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen (Umweltzonen) ausgeschlossen sind. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart. Grundlage hierfür ist die EU-Feinstaub Richtlinie, die Grenzwerte für Feinstaub festlegt.

Umweltzonen sind räumlich begrenzte Gebiete, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Voraussetzung für die Einrichtung einer Umweltzone ist die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes oder Aktionsplanes, in welchem konkret Fahrverbote für eine Umweltzone festgelegt werden. Für das Ruhrgebiet ist eine einheitliche Umweltzone geplant, die voraussichtlich frühestens Anfang 2008 in Kraft treten wird.

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug?

Die Einteilung erfolgt in 4 Schadstoffgruppen, wobei Gruppe 1 keine Plakette erhält, die Gruppen 2,3 und 4 an roten, gelben und grünen Plaketten zu erkennen sind.
Entscheidend für die Einstufung in eine der vier Schadstoffgruppen ist die in den KFZ-Papieren eingetragene Emissionsschlüsselnummer. Um vorab zu erfahren zu welcher Gruppe ihr Fahrzeug gehört, können Sie unter "Formulare und Links"Feinstaubplakette und dort unter der Rubrik "weitere Informationen" einen ersten Überblick erhalten.

Weitere nützliche Informationen zum Thema können auf den Internetseiten der "Gesellschaft für technische Überwachung mbH GTÜ" und der "DEKRA" nachgelesen werden ("Formulare und Links").

Auskunft darüber, ob Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 noch nachgerüstet werden können, können in den meisten KFZ-Werkstätten gegeben werden. Ferner sind auf den Seiten des ADAC "ADAC/Plaketten" Informationen über Firmen, die Partikelfilter für die Nachrüstung liefern, aufgeführt ("Formulare und Links").

Neben den Ansprechpartnern der Stadt Bottrop erhalten Sie bei den folgenden Abgabestellen Auskunft:
  • ADAC Westfalen e.V. Geschäftsstelle
    Schützenstr. 3
    46236 Bottrop
    Öffnungszeiten: montags bis freitags 9.00 - 13.00 Uhr/14.00 - 18.00 Uhr

  • RWTÜV Fahrzeug GmbH
    Brabus-Allee 30
    46240 Bottrop
    Telefon: 02041/98507-0

  • Horster Str. 285 - 287
    46238 Bottrop
    Telefon: 02041/479083

    Weitere Abgabestellen unter : TÜV-Süd  
    ("Formulare und Links")

  • DEKRA Automobile GmbH
    Standorte: ("Formulare und Links")

Zusätzlich bei den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (autorisierte KFZ-Werkstätten) und allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet.