Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung (häufig auch als Grenzattest oder Grenzeinhaltungsbescheinigung benannt) bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Ist das Gebäude schon im Kataster nachgewiesen, kann die Bescheinigung aufgrund der im Vermessungs- und Katasteramt vorhandenen Unterlagen ausgestellt werden.
Ist das Gebäude noch nicht eingemessen, kann es gegen Erstattung einer Gebühr durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch die Stadt Bottrop als Katasterbehörde eingemessen werden. Erst nach Einmessung kann die Grenzbescheinigung ausgestellt werden.
Die Beantragung einer Grenzbescheinigung kann schriftlich (postalisch oder Fax) oder persönlich beim Vermessungs- und Katasteramt erfolgen.
Das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren. Aus dem Grunde können neben den Eigentümern, Erbbauberechtigten, Notaren oder Banken nur Dritte eine Grenzbescheinigung beantragen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.
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Adresse
Am Eickholtshof 24
46236 Bottrop

