Integrationsrat der Stadt Bottrop
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Schreiben vom 02.09.2004 auf Antrag der Verwaltung die Bildung eines Integrationsrates anstelle des nach § 27 Abs. 1 GO NRW zu bildenden Ausländerbeirates zugelassen. Grundlage für die Aufwertung des Gremiums zum Integrationsrat war ein Ratsbeschluss vom 20.07.2004. Der Rat der Stadt Bottrop hat sich dabei für das „Duisburger Modell“ entschieden. Am 23.01.2005 fanden die Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Bottrop statt. Er löste damit den seit 1981 bestehenden bisherigen Ausländerbeirat ab, in dem ausschließlich Migranten stimmberechtigt waren. Im Integrationsrat sitzen neben 17 von den Migranten durch Urwahl ermittelten Vertretern auch acht stimmberechtige Mitglieder des Rates der Stadt.

