Sachschaden und Diebstahl bei Schulbesuch
Sachschäden und Diebstahlschäden werden im begrenzten Umfang erstattet.
Das Antragsformular wird im jeweiligen Schulbüro ausgefüllt.
Zuständige Organisationseinheiten
- Schulorganisation (40/1)
- Schulverwaltungsamt (40)

