Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen
Es ist ein Antragsformular vorzulegen.<br> Sie erhalten dieses Formular im jeweiligen Schulbüro.
An den Grund- und Förderschulen, die als Offenen Ganztagsschule (OGS) geführt werden, wird eine subventionierte Mittagsverpflegung angeboten.
Für die teilnehmenden Schüler/innen, für die
- Sozialgeld im Rahmen des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII oder
- eine Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
gewährt wird, beträgt der Eigenanteil 0,50 € pro Portion.
Der Bezug der Leistungen ist durch Vorlage des jeweiligen aktuellen Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

