Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen

Es ist ein Antragsformular vorzulegen.<br> Sie erhalten dieses Formular im jeweiligen Schulbüro.

An den Grund- und Förderschulen, die als Offenen Ganztagsschule (OGS) geführt werden, wird eine subventionierte Mittagsverpflegung angeboten.

Für die teilnehmenden Schüler/innen, für die

  • Sozialgeld im Rahmen des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII oder
  • eine Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

gewährt wird, beträgt der Eigenanteil 0,50 € pro Portion.

Der Bezug der Leistungen ist durch Vorlage des jeweiligen aktuellen Bewilligungsbescheides nachzuweisen.