Zivil- und Katastrophenschutz

- Aufstellung der Katastrophenschutzeinheiten
- Betreuung der freiwilligen Feuerwehr und der
Hilfsorganisationen
- Warnung der Bevölkerung
- Planung zur Abwehr von Großschadensereignissen
- Angelegenheiten des zivilen Bevölkerungsschutzes.

Nähere Informationen:

Wir sind ansprechbar für folgende Belange:

  • Freistellung der Helfer nach §13a Wehrpflicht Gesetz/ §14 Zivildienstgesetz.
  • Personalverwaltung der freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen.
  • Überprüfung der Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen.
  • Planung von Maßnahmen und Methoden zur Warnung der Bevölkerung bei unterschiedlichen Anlässen.
  • Erstellung und Fortschreibung des Gefahrenabwehrplans für die Stadt Bottrop.