Verkehrsregelung/Verkehrssicherheit
- Anordnung von Beschilderungen und Straßenmarkierungen
- Einrichtung von Bewohnerparkzonen
- Einrichtung von Tempo-30-Zonen
- Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen
- Anordnung von Querungshilfen (Signalanlagen und Zebrastreifen)
Das Straßenverkehrsamt ist in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Baulastträgern (Stadt Bottrop - Tiefbauamt - oder Landesbetrieb Straßenbau) ständig bemüht, die Verkehrsströme durch Anordnung von Ver- und Geboten so zu führen, dass möglichst alle Interessen im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden und die größtmögliche Verkehrssicherheit gegeben ist.
Zuständige Organisationseinheiten
- Straßenverkehr (36/1)
- Straßenverkehrsamt (36)

