Verkehrsregelung/Verkehrssicherheit

  • Anordnung von Beschilderungen und Straßenmarkierungen
  • Einrichtung von Bewohnerparkzonen
  • Einrichtung von Tempo-30-Zonen
  • Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen
  • Anordnung von Querungshilfen (Signalanlagen und Zebrastreifen)

 

Das Straßenverkehrsamt ist in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Baulastträgern (Stadt Bottrop - Tiefbauamt - oder Landesbetrieb Straßenbau) ständig bemüht, die Verkehrsströme durch Anordnung von Ver- und Geboten so zu führen, dass möglichst alle Interessen im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden und die größtmögliche Verkehrssicherheit gegeben ist.

Mitarbeiter/innen