Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung können zuverlässigen Kraftfahrzeug(teile)herstellern, Kraftfahrzeughändlern oder Kraftfahrzeugwerkstätten für Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag befristet oder widerruflich zugeteilt werden.
  • Prüfungsfahrt

    Fahrt anlässlich der Prüfung der Fahrzeugtechnik (Bau- und Betriebsfahrt) und Fahreigenschaften durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Kfz-Prüfer einschließlich der Fahrt zum Prüfungsort und zurück.

  • Probefahrt

    Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen einschließlich Hin- und Rückfahrt, z.B. Testfahtfahrten kaufinteressierter Kunden mit und ohne Autoverkäufer.

  • Überführungsfahrt

    Fahrt, die hauptsächlich der Überführung eines verkehrssicheren und bauarttypischen Fahrzeugs an einen anderen Ort dient.