Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung können zuverlässigen Kraftfahrzeug(teile)herstellern, Kraftfahrzeughändlern oder Kraftfahrzeugwerkstätten für Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag befristet oder widerruflich zugeteilt werden.
- Prüfungsfahrt
Fahrt anlässlich der Prüfung der Fahrzeugtechnik (Bau- und Betriebsfahrt) und Fahreigenschaften durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Kfz-Prüfer einschließlich der Fahrt zum Prüfungsort und zurück. - Probefahrt
Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen einschließlich Hin- und Rückfahrt, z.B. Testfahtfahrten kaufinteressierter Kunden mit und ohne Autoverkäufer. - Überführungsfahrt
Fahrt, die hauptsächlich der Überführung eines verkehrssicheren und bauarttypischen Fahrzeugs an einen anderen Ort dient.
Zuständige Organisationseinheiten
- Straßenverkehr (36/1)
- Straßenverkehrsamt (36)

