Kurzzeitkennzeichen

Für Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für die Dauer von höchstens 5 Tagen möglich.

Das Ablaufdatum wird am rechten Rand des Kennzeichens eingeprägt. Eine Rückgabe an die Zulassungsstelle ist nicht notwendig.