Kurzzeitkennzeichen
Für Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für die Dauer von höchstens 5 Tagen möglich.
Das Ablaufdatum wird am rechten Rand des Kennzeichens eingeprägt. Eine Rückgabe an die Zulassungsstelle ist nicht notwendig.
Zuständige Organisationseinheiten
- Straßenverkehr (36/1)
- Straßenverkehrsamt (36)

