Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer)
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
- Fahrzeugbrief/ZB II
- Fahrzeugschein/ZB I und die Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist: In diesem Falle benötigten Sie keine neue Versicherungsbestätigung.
- Abmeldebescheinigung und eine Versicherungsbestätigung, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde, danach Fahrzeugschein im Original und eine Versicherungsbestätigung
- TÜV-Gutachten gemäß § 23 StVZO (Feststellung des Originalzustandes),
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass,
- bei ausländischen Bürgern den gültigen Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis,
- Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint,
- Gewerbeanmeldung bei einer Anmeldung auf eine Firma.
- Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
- Lastschrift-Einzugsermächtigung unter Angabe von Bankleitzahl und Kontonummer für die zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer.