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KFZ-Zulassung

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Eine Terminbuchung ist online möglich (Downloads / Links).

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Sie haben die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug auszuwählen. Dies kann bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgen, oder Sie reservieren das Kennzeichen vorab online. Unter Links und Downloads finden Sie den entsprechenden Hinweis.

Bei einer Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs besteht zudem die Möglichkeit, die gleichen Kennzeichen sofort einem anderen Fahrzeug desselben Halters zuzuteilen. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten.

Hinweis zu den nachfolgenden einzelnen Dienstleistungen:

  • Die zu zahlenden Gebühren richten sich teilweise nach dem im Einzelfall entstehenden Verwaltungsaufwand. Von daher sind nachfolgend die Mindestgebühren angegeben. Zusätzliche technische Änderungen, Umkennzeichnung von Fahrzeugen oder Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere im Rahmen eines Zulassungsvorgangs verursachen entsprechenden Mehraufwand. 
  • Sollten Sie nicht selbst zur Erledigung Ihrer Formalitäten kommen können, ist eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Vollmacht sowie der Personalausweis bzw. Pass erforderlich. Unter „Formulare“ finden Sie einen entsprechenden Vordruck. 
  • Sollte es sich bei Ihrem Kraftfahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist damit der Kfz-Brief / ZB II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut den Kfz-Brief / ZB II an das Straßenverkehrsamt sendet. Die Dienstleistung wird dann nach Eingang des Kfz-Briefes / ZB II ausschließlich dort vorgenommen.

 

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