Güterkraftverkehr (gewerblich)
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
Es handelt sich um die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
- Erteilung von Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
- Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Ohne gültige EG-Lizenz bzw. Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr dürfen keinerlei Transporte durchgeführt werden.
Im Hinblick auf die umfangreichen beizubringenden Unterlagen sowie die vier- bis sechswöchige Bearbeitungszeit wird gebeten, den entsprechenden Antrag auf Erteilung einer EG-Lizenz bzw. einer Erlaubnis rechtzeitig, d. h. ca. zwei Monate vor Inanspruchnahme bzw. zwei Monate vor Ablauf der bereits ausgestellten Lizenz/Erlaubnis zu stellen.
Antragsvordrucke können beim Straßenverkehrsamt unter u. a. Telefonnummer angefordert werden.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
für den antragstellenden Unternehmer:
- den Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschrift), wenn eine entsprechende Eintragung besteht
- den Nachweis der Vertretungsberechtigung
- das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen Vertreter)
- die Unterlagen, die zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes nach § 2 Abs. 2 bis 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr erforderlich sind:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (FB Finanzen, Abt. 20/2, Stadtkasse, Gerichtsstraße 10, 46236 Bottrop)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen
- Eigenkapitalbescheinigung, ggf. mit Zusatzbescheinigung, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen dürfen
- den Nachweis der fachlichen Eignung, falls der antragstellende Unternehmer die Güterkraftverkehrsgeschäfte selbst führt.
für die Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind:
- das Führungszeugnis (Bürgerbüro, Rathaus, Ernst-Wilczok-Platz 1)
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bürgerbüro, Rathaus, Ernst-Wilczok-Platz 1)
- den Nachweis der fachlichen Eignung
- den Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses