Güterkraftverkehr (gewerblich)

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.

Es handelt sich um die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.

  • Erteilung von Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Erteilung von Erlaubnissen für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Ohne gültige EG-Lizenz bzw. Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr dürfen keinerlei Transporte durchgeführt werden.

Im Hinblick auf die umfangreichen beizubringenden Unterlagen sowie die vier- bis sechswöchige Bearbeitungszeit wird gebeten, den entsprechenden Antrag auf Erteilung einer EG-Lizenz bzw. einer Erlaubnis rechtzeitig, d. h. ca. zwei Monate vor Inanspruchnahme bzw. zwei Monate vor Ablauf der bereits ausgestellten Lizenz/Erlaubnis zu stellen.

Antragsvordrucke können beim Straßenverkehrsamt unter u. a. Telefonnummer angefordert werden.

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