Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein)

Sie haben die Möglichkeit Ihren bisherigen Führerschein ("grau" oder "rosa") in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Der Antrag hierzu ist persönlich bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen zu stellen.

Muss ich tauschen?

Ein genereller Zwangsumtausch besteht zur Zeit nicht.

Bestimmte Gruppen müssen jedoch ihren Führerschein tauschen, um die bisherige Fahrberechtigung in vollem Umfang zu behalten. Hierzu zählen in erster Linie die Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben. Auch für Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 kann nach dem 50. Lebensjahr der Umtausch sinnvoll sein, weil damit alte Rechte gesichert werden können. Über Einzelheiten informiert Sie Ihre Führerscheinstelle.

Empfehlenswert ist der Umtausch aber in allen Fällen dann, wenn der Führerschein im Ausland benötigt wird, da es dort in der Vergangenheit vermehrt zu Problemen, sowohl mit dem "grauen" als auch mit dem "rosa" Führerschein, gekommen ist.