Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer als Führer eines Kraftfahrzeugs in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern will, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Hierbei handelt es sich um einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, den Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Kartenführerschein ausgehändigt bekommen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zeitlich befristet. Sie wird für eine Dauer von höchstens fünf Jahren erteilt. Auf Antrag kann jeweils eine Verlängerung bis zu fünf Jahren erfolgen. 

Den Antrag für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen.

Voraussetzungen
Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung haben eine besondere Verantwortung gegenüber den zu befördernden Personen. So müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Personen gerecht werden.

Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben (bei Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr). Ferner müssen sie seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen ein Jahr) im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mindestens der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen sie die Klasse B zumindest zwei Jahre innerhalb der letzen fünf Jahre besessen haben.

Unabhängig davon müssen sie im Besitz des EU-Kartenführerscheins sein. Dieser kann gleichzeitig mit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt werden. 

Bewerber, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen beantragen, müssen zusätzlich ihre Ortskenntnisse in einer Prüfung nachweisen. Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen oder Mietwagen haben die Prüfung ebenfalls zu absolvieren, wenn der Ort des Betriebssitzes eine Einwohnerzahl von mindestens 50.000 Einwohnern hat.