Fahrerkarte (Digitales Kontrollgerät)

Aufgrund einer Gesetzesänderung wird das bisherige mechanische Kontrollgerät in Nutzfahrzeugen durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Hierzu wird eine Fahrerkarte benötigt.

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers. Den Antrag für eine Fahrerkarte können Sie in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes stellen. Der Versand erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA per Einschreiben an Ihre Wohnanschrift. Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre.

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der Führerscheinstelle frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen.