Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung
Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung
- von Halt- und Parkverboten
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und Tragen von Schutzhelmen u.v.a.m.
Von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gibt es vielfältige Ausnahmen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner.
Zuständige Organisationseinheiten
- Straßenverkehr (36/1)
- Straßenverkehrsamt (36)

