Ausfuhrkennzeichen
Sie dienen der Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
- Fahrzeugbrief, ZB II
- Fahrzeugschein/ZB I und die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist,
- die Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde, danach der Fahrzeugschein im Original
- dreifache Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen (z. B. vom ADAC, von einzelnen Versicherungen),
- TÜV-Abnahme nach § 29 StVZO,
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass,
- Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint.
Das Fahrzeug ist zur Identitätskontrolle in bestimmten Fällen bei den Zulassungsstellen im Straßenverkehrsamt oder in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen vorzustellen!