Zuteilung von Feinstaubplaketten
Gebührenpflichtige Abgabe von Feinstaubplaketten nach der Kennzeichnungsverordnung (berechtigt zum Befahren der Umweltzonen)
Zuständige Organisationseinheiten
Unterlagen
Für die Ausstellung einer Plakette genügt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein.
Gebühren
Die städtischen Ausgabestellen wie die Bürgerbüros in Bottrop und Kirchhellen sowie das Straßenverkehrsamt erheben für die Plakette eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro.