Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung)

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, benötigt eine entsprechende Fahrerlaubnis. Der Antrag auf Ersterteilung, oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist, nach Anmeldung in einer Fahrschule, bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu stellen.

Bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Ausgenommen hiervon sind die Klassen M, L, S und T. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen können Sie der unter „Führerscheinumtausch“ aufgeführten Liste entnehmen. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen gelten verschiedene Mindestalter:

Klasse A1, M, L, S und T                    Mindestalter - 16 Jahre

Klasse
A (mit Leistungsbegrenzung),
              B, BE, C1, C1E, C und CE                      
 


Mindestalter - 18 Jahre

Klasse D1, D1E, D und DE

Mindestalter - 21 Jahre

Klasse
A
(ohne Leistungsbegrenzung)


Mindestalter
- 25 Jahre

Eignung
Fahrerlaubnisbewerber müssen die im Straßenverkehr erforderlichen notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Daher werden bei der Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis von den Antragstellern je nach Fahrerlaubnisklasse augenärztliche und ärztliche Untersuchungen gefordert.

Werden der Fahrerlaubnisbehörde hierbei Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Fahreignung begründen, hat sie die zur Klärung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere Fahreignungsbegutachtungen auf Kosten der/des Betroffenen. 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 

Klassen A, A1, B, BE, M, L, S, T
unbefristet. 

Klassen C1, C1E
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
danach fünf Jahre.
 

Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE                             
fünf Jahre.