Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung)
Bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Ausgenommen hiervon sind die Klassen M, L, S und T. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen können Sie der unter „Führerscheinumtausch“ aufgeführten Liste entnehmen. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen gelten verschiedene Mindestalter:
| Klasse A1, M, L, S und T | Mindestalter - 16 Jahre |
Klasse A (mit Leistungsbegrenzung), B, BE, C1, C1E, C und CE |
Mindestalter - 18 Jahre |
| Klasse D1, D1E, D und DE |
Mindestalter - 21 Jahre |
Klasse A (ohne Leistungsbegrenzung) |
Mindestalter - 25 Jahre |
Eignung
Fahrerlaubnisbewerber müssen die im Straßenverkehr erforderlichen notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Daher werden bei der Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis von den Antragstellern je nach Fahrerlaubnisklasse augenärztliche und ärztliche Untersuchungen gefordert.
Werden der Fahrerlaubnisbehörde hierbei Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Fahreignung begründen, hat sie die zur Klärung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere Fahreignungsbegutachtungen auf Kosten der/des Betroffenen.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
Klassen A, A1, B, BE, M, L, S, T
unbefristet.
Klassen C1, C1E
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
danach fünf Jahre.
Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE
fünf Jahre.

