Reisegewerbe
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte erforderlich, die zeitlich unbegrenzt erteilt wird.<br>
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb der Betriebsstätte (oder ohne eine solche zu haben) Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt (z. B. Haustürgeschäfte, Schausteller, Zirkusunternehmen, Flohmarktbeschicker).

