Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Im Stadtgebiet Bottrop verrichtet der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Ordnungspartnerschaft mit der Polizei Außendienst. Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Bevölkerung und geben Beobachtungen, Feststellungen, Hinweise aus der Bevölkerung an die zuständigen Dienststellen weiter.
Darüber hinaus ergeben sich spezielle Aufgabeninhalte, z.B. durch die Überwachung der Regelungen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) oder der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bottrop vom12.09.2006 sowie anderen gesetzlichen Regelungen.
Die Mitarbeiter des KOD haben alle kommunalen Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten, die ihnen nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) mit seiner Weisung auf das Polizeigesetz (PolG NRW) übertragen werden können.
Eingriffsmögichkeiten sind:
- Belehrungen
- Ermahnungen
- Verwarnungen (mit oder ohne Verwarngeld)
- Bußgeldanzeigen
- Platzverweise
- Aufenthaltsverbote
- Personalienfeststellung
Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an:
KOD-Hotline: 02041/70-3971
| Mo | 11.30 - 20.00 Uhr |
| Di - Do | 07.00 - 24.00 Uhr |
| Fr | 07.00 - 01.00 Uhr |
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Sa |
16.30 - 01.00 Uhr |
| So | 15.30 - 24.00 Uhr |

