Gewerbeerlaubnis (Spielhallen)
Wer eine Spielhalle betreiben will, bedarf einer Erlaubnis.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
- Antrag nach Vordruck des Fachbereichs Recht und Ordnung
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Wohnsitz)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindeverwaltung (Wohnsitz)
- Allgemeine Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte
- Lageplan, Grundrisszeichnung und Nutzungsflächenberechnung der Spielhallenräume
Gebühren
150,00 - 3.000,00 €
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung